Wir haben dieses Motto für unsere Kanzlei gewählt, weil uns viele Jahre Erfahrung gezeigt haben, dass die Menschen sehr oft viel zu spät einen Rechtanwalt aufsuchen um sich beraten zu lassen. Der anwaltliche Rat als letzter Ausweg ist oft der falsche Weg, Probleme zu lösen, weil zu diesem Zeitpunkt durch eigene Fehler, die vor der Beratung gemacht wurden, Probleme oft nicht mehr lösbar sind.
Einmal gemachte Fehler lassen sich oft sehr schwer oder gar nicht korrigieren. Der rechtzeitige Rat gibt Ihnen die Chance, Recht zeitig zu erkennen und damit zu wissen, welche Handlungen man setzen muss, worauf zu achten ist oder ob überhaupt Maßnahmen gesetzt werden müssen.
Es ist uns daher ein großes Anliegen zu erreichen, dass Sie rechtzeitig einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen, nicht alles glauben, was Ihnen logisch und richtig erscheint, der Fehlerteufel steckt oft im Detail. Scheuen Sie nicht, nach den Kosten zu fragen, die für Sie mit einer solchen Beratung verbunden sind, oft genug sind solche Beratungen für Sie kostenlos oder preisgünstig und sparen am Ende eine Menge Geld, wenn man Fehler nicht gemacht hat, weil man sich rechtzeitig beraten ließ.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass jeder Rechtsanwalt zusätzlich besondere Ausbildungen in Fachgebieten absolviert und die Leistung für sie optimiert. Nehmen Sie die Chance wahr, rechtzeitig und professionell beraten zu sein.
Selbstverständlich bieten wir auch eine flexible Termingestaltung an und müssen Sie nicht extra Urlaub nehmen, um den Rechtsanwalt aufzusuchen. Termine ab 17:00 abends sind in unserer Kanzlei ohne weiteres möglich.
Rechtzeitig erkennen – das ist das Motto der Rechtsanwälte Moser & Partner aus Schwaz. Viele juristische Probleme lassen sich leichter lösen, wenn man den Rat eines Rechtsanwaltes frühzeitig einholt. Die Scheu vor den Kosten ist dabei unbegründet. Oft genug sind solche erste Beratungen für Sie kostenlos oder preisgünstig.
Wachstum und Struktur der Kanzlei erlauben es, an Stelle des klassischen Einzelkämpfers ein gesamtes Anwaltsteam für den Klienten zur Verfügung stellen zu können. Heutigen Anforderungen an die Lösung komplexer Rechtsprobleme kann dabei durch teaminterne Spezialisierungen noch besser begegnet werden, ohne das Vier-Augen-Prinzip zwischen Anwalt und Klient zu schmälern. Dadurch konnte in den letzten zehn Jahren bspw. in den Bereichen Strafprozess und Zivilprozess eine bedeutende Vertiefung und Weiterentwicklung erreicht werden.
Besonders geschätzt wird die Kompetenz der Rechtsanwaltskanzlei Moser & Partner in Wirtschaftsfragen. Dr. Gernot Moser ist seit mehr als einem Jahrzehnt ein oft vom Insolvenzgericht bestellter Insolvenzverwalter und hat sich damit auch auf Firmensanierungen spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei aus Schwaz vertritt auch international tätige Firmen bei ihren Agenden in Österreich.
Für die Rechtsanwälte von Moser & Partner ist es das Wichtigste, dass sich die Menschen mit einem guten Gefühl an sie wenden. Beratung muss menschlich, verständlich und kompetent sein.
Generell unterliegt das Honorar des Rechtsanwaltes gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anwalt darf daher nicht nach seinem „Gutdünken“ Honorarnoten erstellen bzw. verrechnen. Geregelt ist das Honorar im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Darin ist u.a. festgehalten, wie viel eine Zivilverhandlung vor Gericht bei einem bestimmten Streitwert (bzw. Klagsbetrag) kostet. Vereinfacht ausgeführt hängt das Honorar daher von der Höhe des Klagsbetrages und der Länge der Verhandlung ab. Da die Länge und die Anzahl der Verhandlungen im Voraus nur schwer abschätzbar sind, kann meist nur eine beiläufige Kosteneinschätzung erfolgen. Der Verlierer im Zivilprozess hat neben den eigenen Kosten auch die des Gegners zu ersetzen.
Auch das Anwaltshonorar für die Strafverteidigung ist gesetzlich in den autonomen Honorar – Kriterien geregelt. Dabei gilt zu beachten, dass bei einem Freispruch nicht der Ankläger das Honorar übernimmt, sondern der Rechtsanwalt seinem Mandanten sogar noch einen Erfolgszuschlag in Rechnung stellen darf. Die Republik Österreich übernimmt dabei lediglich einen relativ geringen Teil dieser Kosten.
Kann sich jedoch eine Partei oder ein Angeklagter keinen Anwalt leisten, besteht die Möglichkeit, bei Gericht Verfahrenshilfe zu beantragen und wird dann nach Genehmigung des Gerichts ohne Kostenbelastung ein Rechtsanwalt seitens der Anwaltskammer zur Verfügung gestellt. Achtung ! Die Verfahrenshilfe entbindet nur von den Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Geht der Prozess verloren, müssen dem Rechtsanwalt des Gegners auch im Falle bewilligter Verfahrenshilfe die Kosten ersetzt werden.
Für die Erstellung von Verträgen legen Rechtsanwälte grundsätzlich das Notariatstarifgesetz zugrunde. Berechnungsgrundlage ist dabei jener Wert, über dem im Vertrag verfügt wird (beispielsweise bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis, etc). Da in Vertragssachen die voraussichtlich anfallenden Kosten in den meisten Fällen zum großen Teil vorhersehbar sind, ist es durchaus üblich, diese bereits bei Auftragserteilung zu besprechen oder mit dem Rechtsanwalt ein fixes Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Einen besonders breiten Teil unserer Arbeit widmen wir aber der Lösung von Problemen, bevor sie zu Prozessen führen. Vernünftige Verträge, Testamente, sinnvolle Scheidungsvereinbarungen oder die rechtzeitige Prüfung von Verträgen sind dabei ebenso wichtig, wie die rechtzeitige Frage an den Rechtsanwalt, wie auf ein Problem reagiert, wie eine geschäftliche Partnerschaft aufgebaut, wie ein Geschäft abgeschlossen werden soll. Die aufgewendeten Kosten für solche Beratungen sparen am Ende in vielen Fällen lange und teure Prozesse. Einmal gemachte Fehler lassen sich oft auch in Prozessen nicht mehr rückgängig machen.
Scheuen Sie sich nicht, bereits bei der ersten Kontaktierung das Honorar anzusprechen. Unsere Kanzlei ist und war stets bemüht, als Dienstleistungsunternehmen aufzutreten und ein bestmögliches Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Wir sind daher überzeugt, sie auch in diesem Punkt zufrieden stellen zu können.
Ohne die hervorragende Einrichtung der kostenlosen Rechtsberatung der Gerichte am sogenannten Amtstag schmälern zu wollen, sollten Sie aber trotzdem nicht vergessen, dass eine auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene ausführliche Ermittlung des gesamten Sachverhalts und umfassende Beratung dort sicher nicht möglich ist und fraglos nur beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sichergestellt ist. Auch sollten Sie sich nicht in der Hoffnung wiegen, dass der beim Amtstag beartende Richter auch später der sein wird, der Ihre Rechtssache als zuständiger Richter in Ihrem Sinne entscheiden wird. Die Entscheidung des Richters kann erst fallen, wenn er auch die Gegenseite gehört und Ihre Beweise aufgenommen hat – Der Verfahrensausgang kann das genaue Gegenteil der Information beim Amtstag sein.
Es lohnt sich immer, einen Rechtsanwalt beizuziehen, da dadurch in vielen Fällen Probleme verhindert werden können, bevor sie entstehen und dann oft gewaltige Prozesskosten verursachen, die im Vorfeld schon hätten vermieden werden können. Wir sind bestrebt, Prozesse dort zu vermeiden und Lösungen zu suchen, wo es möglich ist.
Sehr oft geht es darum, das Problem rechtzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Das ist nicht kostenlos möglich, ist aber zumeist der kostengünstigste Weg.
Wir haben im Laufe der Jahre und langjähriger Zusammenarbeit Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland und Italien und können solche Kontakte auch in die Schweiz herstellen um unseren Klienten eine entsprechende Vertretung in diesen Ländern zu vermitteln und allenfalls auch die Rechtssachen für unsere Klienten über die Rechtsanwälte des jeweiligen Landes abzuwickeln.
Seit Jänner 2007 haben wir den Kanzleisitz verlegt und sind in der Ludwig Penz Straße 2, 1.Stock, 6130 Schwaz. Damit sind wir nur eine Minute vom Bezirksgericht Schwaz und zwei Minuten von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz entfernt.
In unserer Kanzlei Rechtsanwälte MOSER & PARTNER sind mit RA. Dr. Gernot Moser, RA Mag. Philipp Moser und RA. Mag. Dominik Kellerer drei Rechtsanwälte für Sie im Einsatz.
RA. Dr. Gernot Moser ist seit 1987 Rechtsanwalt in dieser Kanzlei. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1977-1981, der Gerichtspraxis beim Bezirksgericht Schwaz und Landesgericht Innsbruck, dem Sammeln von Erfahrungen in der väterlichen Wirtschaftstreuhänderkanzlei absolvierte er ab 1982 seine Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter. Umfangreiche Zusatzausbildungen und Erfahrung in Insolvenzsachen machten ihn zu einem oft bestellten Insolvenzverwalter, aber auch die Spezialgebiete Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentum, Bauträgervertragsrecht, Immobilienrecht, schließlich Schadenersatzrecht, weiters als geprüfter Kampfrichter des ÖSV in Wintersportsachen, Scheidungsrecht und einige Fachgebiete mehr wurden in den Jahren erarbeitet.
Die weitere Expansion der Kanzlei und vor allem auch die Verbreiterung der Spezialgebiete machten die Aufnahme weiterer Mitarbeiter in der Kanzlei notwendig. Während der Kanzleigründer Dr. Peter Grauss Ende 2004 den wohlverdienten Ruhestand antrat, trat RA Mag. Philipp Moser im Mai 2005 in die Kanzlei ein und ist seit 01.10.2009 Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei.
Seit September 2007 war RA Mag. Dominik Kellerer bei uns als Konzipient tätig und ist nun seit 2012 Partner in der Kanzlei.
In unserer Kanzlei, die auf vier Jahrzehnte Erfahrung und seriöse Betreuung der Klienten zurückblicken kann, sind Fachkompetenz, Verlässlichkeit und Vertrauen oberste Maxime.
Seit unserer Übersiedlung im Jänner 2007 an den neuen Standort können wir auf 250 m² Bürofläche besser als bisher rasch und technisch auf dem letzten Stand Aufträge erledigen, Rechtsfragen lösen und rasche professionelle Hilfestellung anbieten.
Sie möchten bestimmte Regelungen in einem Vertrag festhalten oder einen bestehenden Vertrag prüfen lassen? Sie wollen eine Liegenschaft, eine Wohnung kaufen oder vermieten? Sie wollen eine Gesellschaft gründen? Unsere Kanzlei ist für auch Mandanten
in Innsbruck in Tirol tätig. Auch Sie sollten unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Als Anwalt für Vertragsrecht ist es immer unser Ziel, einen
optimalen Vertrag zu erstellen. Dabei setzen wir auf Transparenz und erklären Ihnen die einzelnen Klauseln genau.
Bereits seit vielen Jahren sind wir im Vertragsrecht tätig und erstellen Verträge, die klar strukturiert sind und feste Regelungen beinhalten.
Vielleicht besitzen Sie ja einen alten Vertrag und möchten diesen auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen? Vielleicht wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, vielleicht wollen Sie eine Gesellschaft gründen, lassen Sie einen Vertrag durch uns erstellen. Zusätzlich setzen wir uns für Ihre Belange ein. Sie sollten unbedingt das Gespräch mit uns suchen.
Wenn unsere Mandanten in und um Innsbruck in Tirol beheimatet sind, sollten sie unsere vielfältigen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Suche nach einem Anwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht können Sie mit uns abschließen. Wir vertreten Sie in
Streitigkeiten innerhalb der Familie. Wenn es zu einer Trennung kommt, dann müssen genaue Regelungen getroffen werden. Wie wird der Unterhalt geregelt? Wie sieht es mit dem Vermögen aus? Viele weitere Fragen muss Ihnen ein Anwalt für Scheidungsrecht und Familienrecht beantworten können.
Bei uns sind Sie bestens aufgehoben. Wenn Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht suchen, dann kann Ihnen unser Team ebenfalls weiterhelfen.
Wir befassen uns seit vielen Jahren mit dem Gesellschaftsrecht und so klären wir Sie offen und ehrlich über Ihre Chancen und Möglichkeiten auf.
Ähnlich verhält es sich mit dem Insolvenzrecht. Wenn Sie Insolvenz anmelden müssen, dann benötigen Sie dafür einen Rechtsanwalt im
Insolvenzrecht. Wir unterstützen Sie bei der professionellen Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Sie sollten schon jetzt einen unverbindlichen
Beratungstermin mit uns vereinbaren.