Unterhaltsbedarf der Kinder

Der Unterhaltsbedarf umfasst den gesamten Lebensaufwand des Kindes. (Nahrung, Kleidung und Wohnung, alle Betriebs- und Heizkosten, Energie, Reinigung, Hygiene und medizinische Versorgung, Personenbetreuung, Erziehung und Ausbildung.

Umfasst sind auch „sonstige Bedürfnisse“ wie Religionsausübung, Kultur, Erholung, Urlaub, Sport, soziale Bedürfnisse und Freizeitgestaltung, Mobilität, Benützung von Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln, notwendige Prozess- und Anwaltskosten, erlaubte Genussmittel sowie schließlich ein frei verfügbarer Geldbetrag („Taschengeld“) zur individuellen Befriedung höchst persönlicher Bedürfnisse. Dabei ist stets auf den konkreten Bedarf des Unterhaltsberechtigten und nicht auf den theoretischen Bedarf einer Personengruppe, die anders lebt, als der Unterhaltsberechtigte, abzustellen (5 Ob 567/90).  

Regelbedarf – Prozentsatzmethode

Die Höhe des Unterhaltsbedarfs = seine Angemessenheit, die Mindest- wie Höchstgrenze darstellt. Die Angemessenheit des Unterhaltsbedarfs ist ein veränderlicher Parameter, der sich einerseits am familiären Umfeld, nämlich den Lebensverhältnissen beider Eltern (insbesondere dem Stand, Einkommen, Vermögen und weiteren Unterhaltspflichten), andererseits an den individuellen Kindesbedürfnissen orientiert, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand und den Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und  Entwicklungsmöglichkeiten.

Einen ersten Anhaltspunkt bietet der Regelbedarf. Die Rechtsprechung zieht diesen als Kontrollgröße heran. Unter Regelbedarf versteht man den neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil bestehenden Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf seine konkreten Lebensumstände zur Bestreitung eines dem Durchschnitt gleichaltriger Kinder entsprechenden Lebensaufwandes hat.

Die Bedeutung des Regelbedarfs steht in der Praxis eingeschränkt als Kontrollgröße zur Verfügung, da der Regelbedarf gerade nicht auf die konkreten Lebensverhältnisse abstellt, denen der Vorzug zu geben ist.

Die aktuellen Regelbedarfssätze 2021/22 Österreich: Gültig vom 01.07.2021 – 30.06.2022

Alter des Kindes
Regelbedarf
Kind 0–3 Jahren
EUR 
219,00
Kind 3–6 Jahren
EUR 
282,00
Kind 6–10 Jahren
EUR 
362,00
Kind 10–15 Jahren
EUR 
414,00
Kind 15–19 Jahren
EUR 
488,00
Kind 19–28 Jahren
EUR 
611,00
In der Praxis vorrangig eingesetzt wird die Prozentsatzmethode. Grundlage ist das monatliche durchschnittliche Nettoeinkommen, worin auch die Sonderzahlungen einzurechnen sind (grob gesagt x14:12) Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist die Prozentkomponente nicht voll auszuschöpfen. Für die Berechnung des Geldunterhaltes wurden von der Rechtsprechung folgende Prozentsätze festgelegt:

 

Alter des Kindes
Prozentsatz
0 bis 6 Jahre
16 Prozent
6 bis 10 Jahre
18 Prozent
10 bis 15 Jahre
20 Prozent
Ab 15 Jahren
22 Prozent

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