Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Wohnungseigentümern

ABGB: § 364a WEG: § 16 Abs 1

Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gem oder analog § 364a ABGB sind auch zwischen Wohnungseigentümern derselben Liegenschaft denkbar. Aufgrund eines Analogieschlusses zu § 364a ABGB kann dem Geschädigten auch für Emissionen einer nicht behördlich genehmigten Anlage ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der Schaden eingetreten ist, bevor er faktisch die Möglichkeit hatte, diesen durch eine vorbeugende Unterlassungsklage zu verhindern.

Der eine Wohnungseigentümer einer Doppelhaushälfte ließ einen Abfluss für das Oberflächenwasser an eine andere Stelle verlegen. Während eines starken Regens flossen die Wassermassen nicht mehr vollständig ab, sondern drangen über seine Haushälfte in die Haushälfte des anderen Wohnungseigentümers ein. Bei dieser Sachlage ist eine verschuldensunabhängige Haftung analog § 364c ABGB vertretbar, weil der andere Wohnungseigentümer durch die Verlegung des Abflusses einem erhöhten Risiko ausgesetzt worden ist, selbst aber zunächst auf die Gefahrlosigkeit dieser Maßnahme vertrauen durfte (Zurückweisung der Revision). OGH 13. 6. 2019, 5 Ob 21/19b

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